Impressum

ANDRA-Catering wird betrieben von:
Andra-Classic GmbH
Ralf von der Heyde
Myrtenstraße 1
CH-5737 Menziken
Schweiz

Unternehmen-Identifikationsnummer: CHE – 479.375.123
Geschäftsführer: Ralf von der Heyde
info@andra-classic.ch / info@andra-catering.ch
(0041) 78753 2171

 

AGB`s

Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen
Leistungen der Firma ANDRA-Classic GmbH (ANDRA-Catering ) mit ihren
Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem
Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen
ANDRA-Catering und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des
Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.Der Vertrag ist geschlossen, sobald ANDRA-Catering das Restaurant, andereRäume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind.Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein. Bzw. vom Veranstalter eine definitive Zusage gemacht wurde. Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird ANDRA-Catering durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch ANDRACatering im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

Zahlungsbedingungen
Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, ANDRA-Catering ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. ANDRA-Catering verlangt ab einem Auftragsvolumen von 2500.- Fr eine Anzahlung von 30% der gestellten Offerte, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.
Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen gegenüber Ansprüchen von ANDRA-Catering aufrechnen. Bei
fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit
Ablehnungsandrohung kann ANDRA-Catering vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch ANDRA-Catering hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist ANDRA-Catering berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist ANDRACatering berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen,
bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des
Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf.
Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA Zeit
Der Veranstalter ist verpflichtet, ANDRA-Catering die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 4 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 4 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass ANDRA-Catering die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von ANDRA-Catering. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist ANDRA-Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist ANDRA-Catering berechtigt die Leistung zu verweigern und 70% der Offerte zu berechnen.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu
Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld
berechnet.

Technische Einrichtungen
Der Veranstalter stellt ANDRA-Catering bei Catering außer Haus die
notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist ANDRA-Catering berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an ANDRA-Catering zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist ANDRA-Catering berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt ANDRA-Catering von Ansprüchen Dritter frei insoweit ANDRA-Catering nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet ANDRA-Catering schriftlich auf Gefahren
erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten) hinzuweisen.

Verlust oder Beschädigung
Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste
eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder
Schäden die von ANDRA-Catering verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber ANDRA-Catering nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter ANDRA-Catering bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist ANDRA-Catering berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens ANDRA-Catering eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal Fr. 250,00 zuzüglich der Gebühren.

Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber
Alleiniger Vertragspartner von ANDRA-Catering ist der Veranstalter. ANDRACatering trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. ANDRA-Catering ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist ANDRA-Catering berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus
Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort,
Zahlungsort ist der Sitz von ANDRA-Catering. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der ANDRA-Classic GmbH. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.